Watchlist / MaRisk-konformes Aktivitätencontrolling
Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangen eine konsequente Überwachung von Intensiv-, Sanierungs- und Abwicklungsengagements. Ein Hauptaugenmerk liegt insbesondere auf der Früherkennung von Risikoengagements. Darüber hinaus schreiben die MaRisk allen Kreditinstituten ein entsprechendes Controlling und Reporting dieser Engagements vor.
Mit der Watchlist und dem MaRisk-konformen Aktivitätencontrolling erfüllen wir alle Anforderungen an ein konsequentes Risikomanagement, das die Erkennung, Überwachung und Dokumentation marktbereichsübergreifend unterstützt.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre
Watchlist und MaRisk-konformes Aktivitätencontrolling
Mit der Watchlist und dem MaRisk-konformen Aktivitätencontrolling erfüllen wir alle Anforderungen an ein konsequentes Risikomanagement, das die Erkennung, Überwachung und Dokumentation marktbereichsübergreifend unterstützt.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre






